Parkraumüberwachung Einsatzbereich Ärztehaus / Praxis

Patientenparkplatz am Ärztehaus: Patienten parken bis zur Höchstparkdauer, das Praxisteam ohne Zeitgrenze

Am Ärztehaus parken Patienten, Begleitpersonen und das Personal der Praxen. Die Kamera an der Zufahrt erfasst die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge und prüft erst bei der Ausfahrt: Wer länger als die vereinbarte Höchstparkdauer bleibt und nicht auf der Freigabeliste steht, wird zum Fall. Ein fehlendes, verdecktes, verschmutztes oder unlesbares Kennzeichen kann dabei unerkannt bleiben.

Für Praxen gibt es noch keinen eigenen Kundenfall. Ob Ihr Parkplatz passt – technisch und datenschutzrechtlich –, prüfen wir vor einem Angebot.

Auf einen Blick

Wer parkt berechtigt?
Patienten bis zur Höchstparkdauer, Praxisteam ohne Zeitgrenze
Wie hinterlegt
Praxisteam auf der Freigabeliste; Patienten ohne Anmeldung
Platzmodell
Alle bis zur Höchstparkdauer
Typischer Ausschlussgrund
Noch kein eigener Kundenfall – ob und wie es passt, prüfen wir vor einem Angebot

Alle Einsatzbereiche im Vergleich: Wer parkt hier berechtigt?

Patienten: ohne Anmeldung bis zur Höchstparkdauer

  • Patienten und Begleitpersonen parken ohne Anmeldung, ohne Ticket und ohne Parkscheibe – bis zur vereinbarten Höchstparkdauer.
  • Die Höchstparkdauer legen wir nach Ihren Angaben so fest, dass reguläre Termine samt Wartezeit hineinpassen. Wer länger bleibt, wird zum Fall – eine Verlängerung für einzelne Patienten richten wir an Praxisstandorten nicht ein.
  • Die Schilder an der Einfahrt nennen die Höchstparkdauer und verweisen auf die Datenschutzhinweise; sie entstehen je Standort.

Praxisteam, Lieferanten und Handwerker

  • Ärztinnen, Ärzte und das Praxisteam stehen auf der Freigabeliste und parken ohne Zeitgrenze.
  • Mitarbeitende tragen ihr Kennzeichen über einen persönlichen Link selbst ein, ohne Benutzerkonto. Den Link erzeugen Sie in der Freigabeliste und verschicken ihn aus Ihrem Mailprogramm.
  • Beim ersten Anlegen der Liste helfen wir. Eine Übernahme aus Ihrer Praxissoftware gibt es nicht – Patientendaten gehören ohnehin nicht auf die Liste.
  • Handwerker oder Lieferanten, die länger halten, tragen Sie befristet ein; die Freigabe endet von selbst.
  • Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft oder einem Vermieter, holen Sie deren Zustimmung ein, soweit sie nötig ist.

Datenschutz am Praxisstandort: was wir vor einem Angebot prüfen

  • Am Ärztehaus kann schon ein Kennzeichen mit Uhrzeit auf einen Arztbesuch schließen lassen. Ob das Gesundheitsdaten sind (Art. 4 Nr. 15 und Art. 9 Abs. 1 DSGVO), ist für Parkplätze nicht abschließend geklärt. Sind sie es, ist die Verarbeitung nur in engen Ausnahmen erlaubt, und ob eine davon die Erfassung aller Fahrzeuge trägt, ist offen. Deshalb gibt es für Praxisstandorte erst ein Angebot, wenn diese Frage geprüft ist.
  • Wir verlangen von der Praxis keine Patientendaten: keine Patientenliste, keine Anbindung an Terminbuch oder Praxissoftware. Das Modell „alle bis zur Höchstparkdauer“ kommt ohne sie aus.
  • Kommt ein Patient mit einem Schreiben an die Anmeldung, verweisen Sie ihn an unseren schriftlichen Support (E-Mail). Einen Fall mit der Begründung zu stornieren, jemand sei Ihr Patient, sieht unser Ablauf nicht vor; auch sonst fragen wir das nicht ab – schon die Tatsache einer Behandlung fällt unter die ärztliche Schweigepflicht. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
  • Unauffällige Vorgänge werden in der Nacht nach der Ausfahrt gelöscht, es bleibt nur Statistik ohne Kennzeichen. Aufbewahrt werden nur Verstöße für die weitere Bearbeitung und Prüffälle bis zur Entscheidung.

Wann die Kamera am Ärztehaus nicht passt

  • Dauern reguläre Termine samt Wartezeit oft länger, als eine sinnvolle Höchstparkdauer erlaubt, passt das Modell nicht: Dann würden Ihre eigenen Patienten zu Fällen.
  • Gehört der Parkplatz allein einer Praxis, deren Fachrichtung schon für sich auf eine Erkrankung schließen lässt – etwa Dialyse oder Psychotherapie –, ist die datenschutzrechtliche Hürde besonders hoch.
  • Die Kamera erkennt, wer ohne Berechtigung oder zu lange parkt, nicht wo. Wer die Liegendanfahrt, die Feuerwehrzufahrt oder einen Behindertenparkplatz zustellt, fällt ihr nicht auf.
  • Teilt sich Ihr Parkplatz eine Fahrgasse mit fremden Stellplätzen, etwa im Fachmarktzentrum, scheidet die Kennzeichenerkennung aus. Die Kamera sitzt an der Zufahrt, nicht am Stellplatz.

Häufige Fragen

Was kostet das die Praxis?

Kameras, Montage, Schilder, Betrieb und Wartung trägt Parketry; finanziert wird das über die Vertragsstrafen derer, die ohne Berechtigung oder zu lange parken. Strom und Internet an der Kamera stellen Sie. Ob für einen Anschluss, eine Mobilfunk-Anbindung oder eine weitere Kameraposition etwas auf Sie zukommt, steht vorher im Angebot. Spätere Änderungen an Regeln oder Schildern auf Ihren Wunsch können wir nach vorheriger Ankündigung nach Aufwand berechnen.

Wer verfolgt die Forderung, wenn jemand zu lange parkt?

Parketry macht die Forderung im eigenen Namen geltend. Rückfragen und Einwände gehen an unseren schriftlichen Support (E-Mail).

Was passiert mit den Kennzeichen von Patienten, die rechtzeitig fahren?

Ihr Vorgang ist unauffällig und wird in der Nacht nach der Ausfahrt gelöscht; es bleibt nur Statistik ohne Kennzeichen. Was wir verarbeiten und wie lange, steht unter parketry.de/ANPR-Datenschutz.

Passt das zu Ihrer Fläche?

Schicken Sie uns Fotos von Einfahrt, Ausfahrt und der nächsten Steckdose. Wir sagen Ihnen, ob Parketry technisch bei Ihnen funktioniert. Ein Angebot für einen Praxisstandort gibt es erst, wenn die Datenschutzfrage geprüft ist.