ANPR Beschilderung rechtssicher umsetzen: Der ultimative Guide für Parkraumbetreiber

Die moderne Parkraumbewirtschaftung in Deutschland befindet sich in einem fundamentalen Wandel. Schrankenanlagen weichen zunehmend Systemen, die auf Free-Flow-Technologie basieren. Doch so effizient die automatische Kennzeichenerkennung (ANPR) auch ist, sie bringt eine entscheidende juristische und operative Hürde mit sich: die korrekte Beschilderung. Eine fehlerhafte ANPR Beschilderung ist nicht nur ein kleines Versäumnis, sondern das fundamentale Risiko für Ihr gesamtes Geschäftsmodell. Ohne rechtskonforme Hinweise ist weder die Datenerhebung zulässig, noch kommt ein wirksamer Parkvertrag zustande.
In der Praxis erleben wir oft, dass Parkflächenbetreiber in teure Kamerasysteme investieren, aber an den Schildern sparen oder veraltete Vorlagen nutzen. Das Resultat sind rechtliche Auseinandersetzungen, Bußgelder durch Landesdatenschutzbeauftragte und ein massiver Imageverlust. Dieser Artikel beleuchtet detailliert, welche Anforderungen an ein Hinweisschild Kennzeichenerkennung im Jahr 2026 gestellt werden, wie Sie die Informationspflichten nach DSGVO erfüllen und wie Sie Ihre Parkfläche rechtssicher gestalten.
Rechtliche Grundlagen für die ANPR Beschilderung
Die Basis für jede Form der Videoüberwachung oder Kennzeichenerfassung auf privaten Parkflächen bildet in Deutschland ein komplexes Zusammenspiel aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es reicht nicht aus, einfach ein Schild mit der Aufschrift “Videoüberwachung” aufzuhängen. Die Anforderungen sind weitaus spezifischer.
Die DSGVO und das Transparenzgebot
Das Herzstück der rechtlichen Anforderungen bildet Artikel 13 der DSGVO. Dieser regelt die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person. Ein KFZ-Kennzeichen gilt in Deutschland unstrittig als personenbeziehbares Datum, da es (zumindest für Behörden und unter bestimmten Voraussetzungen für Parkraumbewirtschafter) auf den Halter zurückführbar ist.
Das Transparenzgebot verlangt, dass der Autofahrer vor der Einfahrt und damit vor der ersten Datenerfassung erkennen muss, dass er einen überwachten Bereich betritt. Er muss die Möglichkeit haben, sich gegen die Einfahrt zu entscheiden, wenn er mit der Erfassung nicht einverstanden ist. Erfolgt die ANPR Beschilderung erst hinter der Kamera oder ist sie so platziert, dass man sie erst lesen kann, wenn das Fahrzeug bereits erfasst wurde, ist die Datenerhebung in der Regel rechtswidrig. Dies kann dazu führen, dass die erhobenen Daten nicht verwertet werden dürfen – Parkverstöße können somit nicht geahndet werden.
Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse
Da eine explizite Einwilligung (Unterschrift oder Klickbox) beim Einfahren auf einen Parkplatz faktisch unmöglich ist, stützen sich Parkraumbewirtschafter auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: das berechtigte Interesse. Ihr berechtigtes Interesse besteht in der Durchsetzung von Eigentumsrechten, der Verhinderung von Dauerparkern und der effizienten Bewirtschaftung der Fläche.
Damit dieses Interesse jedoch schwerer wiegt als das Schutzinteresse des Autofahrers, ist die Transparenz unabdingbar. Ein Hinweisschild Kennzeichenerkennung fungiert hier als Waagschale: Nur wenn der Betroffene weiß, worauf er sich einlässt, kann das Interesse des Betreibers als vorrangig eingestuft werden. Fehlt der Hinweis, überwiegt fast immer das Schutzinteresse des Autofahrers, was die Überwachung illegal macht.
Der zivilrechtliche Vertragsschluss
Neben dem Datenschutz gibt es eine zweite Ebene: das Vertragsrecht. Wenn ein Autofahrer auf Ihren Parkplatz fährt, schließt er durch konkludentes (schlüssiges) Handeln einen Miet- oder Nutzungsvertrag ab. Die Bedingungen dieses Vertrags (z.B. Höchstparkdauer, Vertragsstrafe bei Verstoß) sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.
Damit diese AGB wirksam werden, müssen sie gemäß § 305 BGB gut sichtbar ausgehängt sein. Das Parkplatzschild Überwachung muss also eine Doppelfunktion erfüllen: Es informiert über den Datenschutz und weist auf den Vertragsschluss hin. Ist das Schild verdeckt, zu klein oder unleserlich, kommt kein Vertrag zustande. Das bedeutet: Sie können keine “Knöllchen” verteilen, da keine vertragliche Grundlage für eine Vertragsstrafe existiert.
Anforderungen an das Hinweisschild Kennzeichenerkennung
Die physische Gestaltung der Schilder ist kein Bereich für kreative Experimente. Hier gelten klare Vorgaben der Datenschutzkonferenz (DSK) und etablierte Branchenstandards. Man spricht hierbei oft vom “Zwei-Stufen-Modell” oder dem “Layered Approach”. Da man auf einem Schild, das im Vorbeifahren erfasst werden muss, nicht den kompletten Gesetzestext abdrucken kann, wird die Information aufgeteilt.
Die erste Stufe (Layer 1): Das Warnschild
Die erste Informationsebene ist das physische Schild direkt an der Einfahrt. Es muss die wichtigsten Informationen auf einen Blick liefern. Folgende Elemente sind zwingend erforderlich:
- Piktogramm: Ein klares Symbol, das die Art der Überwachung anzeigt. Für ANPR empfiehlt sich eine Kombination aus Kamerasymbol und einem stilisierten Kennzeichen oder dem Buchstaben “P”. Ein reines Kamerasymbol wird oft als klassische CCTV (Sicherheitsüberwachung) missverstanden, was rechtlich problematisch sein kann, da ANPR eine andere Zweckbindung hat.
- Verantwortlicher: Wer betreibt die Anlage? Name und Kontaktdaten (Telefon/E-Mail) des Parkraumbewirtschafters müssen lesbar sein.
- Zwecke der Verarbeitung: Hier muss klar stehen: “Parkraummanagement”, “Durchsetzung von Parkentgelten” oder “Vertragsstrafenverfolgung”. Pauschale Begriffe wie “Sicherheit” reichen bei reiner ANPR-Nutzung nicht aus.
- Rechtsgrundlage: Nennung von “Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO”.
- Speicherdauer: Eine der wichtigsten Angaben. Wie lange werden die Daten gespeichert? Üblich sind Formulierungen wie “Löschung bei Ausfahrt, sofern kein Verstoß vorliegt” oder “Max. 48 Stunden bei Verstößen zur Halterermittlung”.
- Hinweis auf weitere Informationen: Ein Verweis darauf, wo die ausführlichen Datenschutzhinweise zu finden sind (siehe Layer 2).
Die zweite Stufe (Layer 2): Detailinformationen
Da das Schild an der Einfahrt nicht überladen werden darf, müssen die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO an anderer Stelle leicht zugänglich bereitgestellt werden. In der modernen Praxis hat sich hierfür eine hybride Lösung etabliert:
- QR-Code: Ein scannbarer Code auf dem Hauptschild, der direkt zur Datenschutzerklärung auf der Website führt.
- Analoger Aushang: Nicht jeder Autofahrer hat ein Smartphone griffbereit. Daher muss an einer zentralen, gut zugänglichen Stelle auf dem Parkplatz (z.B. am Kassenautomaten oder an einer Infotafel) der vollständige Text als Aushang verfügbar sein.
- Webseite: Eine dedizierte Unterseite auf der Webpräsenz des Betreibers.
Lesbarkeit und Gestaltung
Ein Videoüberwachung Hinweis muss so gestaltet sein, dass er im fließenden Verkehr wahrgenommen werden kann. Das bedeutet:
- Kontrast: Schwarze Schrift auf weißem Grund oder weiße Schrift auf blauem Grund (typisch für Parken). Vermeiden Sie “künstlerische” Farbkombinationen, die den Kontrast mindern.
- Schriftgröße: Orientieren Sie sich an der DIN 1450 für Leserlichkeit. Für ein Schild, das aus 5 bis 10 Metern Entfernung bei Schrittgeschwindigkeit gelesen werden soll, sind Versalhöhen von mindestens 25mm bis 30mm für den Fließtext erforderlich, für die Überschrift deutlich mehr.
- Material: Nutzen Sie reflektierende Materialien (mindestens Reflexionsklasse RA1, besser RA2), damit die ANPR Beschilderung auch bei Dunkelheit und schlechtem Wetter im Scheinwerferlicht erkennbar ist.
Platzierung und Montage: Der kritische Moment
Selbst das inhaltlich perfekteste Schild ist wertlos, wenn es falsch platziert ist. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Die Kenntnisnahme muss vor der Einfahrt möglich sein. Dies stellt viele Parkraumbewirtschafter vor logistische Herausforderungen.
Die “Vor-Einfahrt”-Regel
Der Fahrer muss theoretisch die Möglichkeit haben, vor der Einfahrt anzuhalten, das Schild zu lesen und – falls er nicht einverstanden ist – umzukehren oder weiterzufahren, ohne den überwachten Bereich zu befahren.
- Positionierung: Das Hauptschild muss direkt an der Zufahrt stehen, idealerweise quer zur Fahrtrichtung oder leicht angewinkelt, sodass es beim Abbiegen auf das Gelände im direkten Sichtfeld liegt.
- Höhe: Die Unterkante des Schildes sollte so gewählt sein, dass es weder von parkenden Autos verdeckt wird noch so hoch hängt, dass es aus einem flachen Sportwagen nicht mehr lesbar ist. Eine Höhe von 2,00 bis 2,20 Metern (Unterkante) ist oft ideal, um Vandalismus zu erschweren und Sichtbarkeit zu gewährleisten.
- Anzahl: Bei breiten Einfahrten reicht ein Schild oft nicht aus. Es empfiehlt sich eine beidseitige Beschilderung (“Torsituation”), um sicherzustellen, dass auch bei einem nebenstehenden LKW oder Bus der Hinweis wahrgenommen wird.
Wiederholung auf dem Gelände
Verlassen Sie sich nicht nur auf das Einfahrtsschild. Ein Parkplatzschild Überwachung sollte auch auf dem Gelände wiederholt werden. Dies dient der Erinnerung und stärkt Ihre Rechtsposition bei Streitigkeiten. Gute Standorte sind:
- Direkt neben den Kassenautomaten (falls vorhanden).
- An Fußgängerzugängen zum Parkplatz.
- An Laternenmasten in regelmäßigen Abständen.
Diese Wiederholungsschilder müssen nicht zwingend alle Details der “Layer 1” enthalten, sollten aber das Piktogramm und den Hinweis auf die AGB/Datenschutzbestimmungen (QR-Code) tragen.
Häufige Fehler bei der Videoüberwachung Hinweis-Beschilderung
In der Analyse zahlreicher Parkflächen in Deutschland fallen immer wieder dieselben Fehler auf, die die gesamte juristische Basis der Parkraumbewirtschaftung gefährden. Vermeiden Sie diese Fallstricke unbedingt.
1. Das “Versteckspiel”
Schilder werden oft aus ästhetischen Gründen tief gehängt, hinter Büschen platziert oder an bereits überfüllten Schilderbäumen ganz unten angebracht.
Konsequenz: Ein Richter wird bei einer Ortsbegehung oder Fotodokumentation feststellen, dass die Wahrnehmbarkeit nicht gegeben war. Die Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe wird abgewiesen.
2. Veraltete Informationen
Der Datenschutzbeauftragte hat gewechselt? Die Firma hat umfirmiert? Die Speicherfristen haben sich geändert? Oft hängen Schilder jahrelang unverändert.
Konsequenz: Verstoß gegen Art. 13 DSGVO. Dies ist ein formeller Fehler, der Bußgelder nach sich ziehen kann, auch wenn die Technik einwandfrei funktioniert.
3. Textwüsten statt Klarheit
Manche Betreiber versuchen, die gesamten AGB auf das Einfahrtsschild zu quetschen. Das Resultat ist Schriftgröße 8 auf einem Schild in 2 Metern Höhe.
Konsequenz: Niemand kann das lesen. Gerichte urteilen regelmäßig, dass unleserliche AGB nicht Vertragsbestandteil werden. Nutzen Sie das Zwei-Stufen-Modell konsequent.
4. Falsche Symbolik
Ein Schild, das nur eine Videokamera zeigt, suggeriert eine Sicherheitsüberwachung (Diebstahlschutz). Wenn Sie die Daten aber nutzen, um Parkgebühren zu berechnen, ist das eine Zweckänderung, über die nicht informiert wurde.
Lösung: Nutzen Sie spezifische Piktogramme oder Textzusätze wie “Kennzeichenerfassung zur Parkraumkontrolle”.
5. Fehlender Hinweis auf den Datenschutzbeauftragten
Nach DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte (sofern bestellt) benannt werden. Fehlt dieser Kontakt, ist das Informationsblatt unvollständig.
Best Practices: So machen es Profis
Wie sieht eine vorbildliche ANPR Beschilderung in der Praxis aus? Schauen wir uns Szenarien an, die von führenden Systemanbietern und rechtssicheren Betreibern umgesetzt werden.
Szenario A: Der Supermarkt-Parkplatz
Ein großer Lebensmitteleinzelhändler möchte Dauerparker fernhalten, die die Kundenparkplätze blockieren.
* Einfahrt: Ein großes (mind. 60×90 cm) Schild steht gut sichtbar rechts der Einfahrt. Es zeigt groß das “P”-Symbol und eine Kamera. Text: “Kundenparkplatz – Maximale Parkdauer 90 Min. – Automatische Kennzeichenerkennung bei Ein- und Ausfahrt”.
* Zusatz: Darunter befindet sich ein gut lesbarer Block mit den Pflichtangaben nach DSGVO und ein großer QR-Code.
* Gelände: An jedem Laternenmast hängen kleinere Wiederholungsschilder (DIN A3), die an die Parkscheibenpflicht erinnern (falls hybrid) oder auf die Höchstparkdauer hinweisen.
* Ergebnis: Hohe Akzeptanz bei Kunden, rechtssichere Verfolgung von Fremdparkern.
Szenario B: Das gemischte Quartier
Ein Areal mit Büros, Fitnessstudio und Einzelhandel.
* Herausforderung: Verschiedene Nutzergruppen (Mitarbeiter mit Dauerparkrecht, Kurzzeitparker).
* Lösung: Die Hinweisschild Kennzeichenerkennung differenziert bereits an der Zufahrt. “Privatparkplatz – Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig erfasst”.
* Technik: Hier wird oft mit Tablets im Innenbereich gearbeitet, wo Nutzer ihr Kennzeichen zur Freischaltung eingeben (“Self-Check-In”). Die Beschilderung weist explizit darauf hin: “Bitte Kennzeichen am Empfang registrieren”.
Szenario C: Die 24/7 Parkfläche (Off-Street)
Ein beschrankungsfreier Parkplatz in der Innenstadt.
* Beleuchtung: Da der Parkplatz rund um die Uhr genutzt wird, sind die Schilder aus hochreflektierendem Material (RA2) gefertigt und befinden sich direkt unter Lichtquellen.
* Bodenmarkierung: Zusätzlich zu den Schildern nutzen manche Betreiber Bodenmarkierungen im Einfahrtsbereich (“STOP – Kennzeichenerfassung”), um die Aufmerksamkeit auf die Schilder zu lenken. Dies ist rechtlich nicht zwingend, erhöht aber die Wahrnehmung drastisch.
Interessiert an ANPR-Lösungen?
Erfahren Sie, wie moderne Kennzeichenerkennung Ihr Parkraummanagement revolutionieren kann.
Technische Spezifikationen und Materialwahl
Wer billig kauft, kauft zweimal – das gilt besonders für die Außenbeschilderung. Ein ausgeblichenes oder verwittertes Schild erfüllt seine rechtliche Funktion nicht mehr.
Materialanforderungen
Für den dauerhaften Außeneinsatz in Deutschland sollten Sie auf Aluminium-Verbundplatten (Dibond) oder massives Aluminium setzen. Kunststoffschilder (Hartschaum) werden durch UV-Strahlung schnell spröde und brechen.
Druck und Folierung
Der Druck sollte mit UV-beständigen Tinten erfolgen und zwingend mit einem Schutzlaminat versehen sein. Dies schützt nicht nur vor Ausbleichen, sondern auch vor Graffiti. Ein gutes Schutzlaminat ermöglicht es oft, Aufkleber oder Schmierereien mit Spezialreinigern zu entfernen, ohne den Druck zu beschädigen.
Befestigungstechnik
Verwenden Sie Rohrschellen oder Bandverstärkungen, die eine verdrehsichere Montage gewährleisten. Ein Schild, das sich im Wind dreht und nicht mehr zur Fahrbahn zeigt, ist juristisch unwirksam. Prüfen Sie die Befestigung mindestens einmal jährlich, idealerweise nach den Herbststürmen.
Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) und Beschilderung
Ein Aspekt, der oft vergessen wird: Bevor Sie die erste Kamera installieren, müssen Sie in der Regel eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchführen. In diesem Dokument bewerten Sie die Risiken für die Rechte der Betroffenen.
Die Beschilderung ist ein zentraler Bestandteil dieser Risikominimierung (Mitigation Measure). In der DSFA dokumentieren Sie:
* Wie die Schilder aussehen.
* Wo sie hängen.
* Warum diese Platzierung gewählt wurde.
* Dass der Text verständlich ist.
Sollte sich jemals eine Aufsichtsbehörde melden, ist diese Dokumentation Gold wert. Sie beweist, dass Sie sich proaktiv Gedanken gemacht haben und nicht fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie in Ihrer DSFA festlegen, dass Schilder notwendig sind, diese aber in der Realität fehlen, dokumentieren Sie Ihren eigenen Rechtsverstoß. Konsistenz zwischen Dokumentation und Realität ist hier der Schlüssel.
Konsequenzen bei fehlender oder falscher Beschilderung
Die Risiken einer mangelhaften ANPR Beschilderung sind vielfältig und können die Wirtschaftlichkeit eines Parkraumbewirtschaftungsprojekts komplett zerstören.
1. Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
Die Landesdatenschutzbeauftragten in Deutschland sind aktiv. Bei Beschwerden von Bürgern prüfen sie die Situation vor Ort. Verstöße gegen die Informationspflichten (Art. 13 DSGVO) können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Diese richten sich oft nach dem Umsatz des Unternehmens, was besonders für größere Immobilienverwalter schmerzhaft sein kann.
2. Zivilrechtliche Niederlagen
Wenn Sie einen Parkverstoß ahnden wollen und der Halter widerspricht, landet der Fall oft vor dem Amtsgericht. Der erste Punkt, den ein Anwalt prüfen wird: War die Beschilderung ausreichend? Ist das Parkplatzschild Überwachung nicht konform, weist das Gericht die Klage ab. Sie bleiben auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Passiert dies bei hunderten von Fällen (“Musterprozesse”), entsteht ein massiver finanzieller Schaden.
3. Unterlassungsansprüche
Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber könnten Sie wegen unlauteren Wettbewerbs oder Verstoßes gegen Verbraucherrechte abmahnen. Eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben bedeutet oft, dass Sie das gesamte System abschalten müssen, bis die Mängel behoben sind – ein operativer Albtraum.
4. Reputationsschaden
In Zeiten von Social Media verbreiten sich Nachrichten über “Abzocke” oder “versteckte Kameras” rasend schnell. Ein Shitstorm auf Google Maps oder lokalen Facebook-Gruppen kann dazu führen, dass Kunden Ihren Parkplatz (und die angeschlossenen Geschäfte) meiden. Transparenz schafft hingegen Vertrauen.
Checkliste: Ist Ihre Beschilderung ANPR-ready?
Bevor Sie Ihr System in Betrieb nehmen oder wenn Sie einen Bestands-Check durchführen, nutzen Sie diese Checkliste:
- [ ] Hängt ein Hinweisschild direkt an jeder Zufahrt?
- [ ] Ist das Schild aus dem Auto heraus lesbar (Schriftgröße, Höhe)?
- [ ] Ist das Piktogramm eindeutig (Kamera + “P” oder Kennzeichen)?
- [ ] Sind alle Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO (Layer 1) auf dem Schild?
- [ ] Gibt es einen QR-Code oder Link zu den vollständigen Infos?
- [ ] Hängt der vollständige Text (Layer 2) zusätzlich physisch aus (z.B. am Kassenautomat)?
- [ ] Ist das Material reflektierend und witterungsbeständig?
- [ ] Stimmen die Angaben (Kontaktdaten, Zweck) mit der Realität überein?
- [ ] Wurde die Beschilderung fotografisch dokumentiert (für die Akten)?
Fazit: Transparenz als Erfolgsfaktor
Die ANPR Beschilderung ist weit mehr als eine lästige Pflichtübung. Sie ist das Fundament für die Akzeptanz und Rechtssicherheit moderner Parkraumbewirtschaftung. In einem Land wie Deutschland, in dem Datenschutz einen hohen Stellenwert genießt, ist Transparenz die Währung, mit der Sie Vertrauen kaufen.
Investieren Sie in hochwertige, gut lesbare und juristisch geprüfte Schilder. Betrachten Sie das Hinweisschild Kennzeichenerkennung als Ihre Visitenkarte und als Ihren wichtigsten Vertragstext. Wer hier spart oder schlampt, riskiert, dass die Investition in teure Kamerasysteme nutzlos wird. Eine klare Kommunikation hingegen minimiert Konflikte mit Parkern, reduziert die Stornoquote bei Vertragsstrafen und sichert Ihre Einnahmen langfristig.
Gehen Sie proaktiv vor, prüfen Sie Ihre Bestandsflächen und sorgen Sie dafür, dass jeder Autofahrer genau weiß, woran er ist. Nur so funktioniert faires und effizientes Parkraummanagement im Jahr 2026.
Bereit für den nächsten Schritt?
Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Unsere Experten analysieren Ihre Situation und zeigen konkrete Lösungswege auf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich auf dem Schild zwingend einen Datenschutzbeauftragten nennen?
Ja, sofern Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, müssen dessen Kontaktdaten zwingend auf dem Hinweisschild (Layer 1) oder zumindest unmittelbar via QR-Code (Layer 2) erreichbar sein. Fehlt diese Angabe, ist die Information nach Art. 13 DSGVO unvollständig, was einen formellen Verstoß darstellt.
Reicht ein Schild in der Mitte des Parkplatzes aus?
Nein, auf keinen Fall. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Fahrer vor der Einfahrt und damit vor der ersten Datenerfassung (dem Scan des Kennzeichens) informiert wird. Ein Schild in der Mitte des Parkplatzes kommt zu spät, da die Datenverarbeitung zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat. Die Einfahrtsbeschilderung ist obligatorisch.
Welche Größe muss das Hinweisschild Kennzeichenerkennung haben?
Es gibt keine gesetzlich fixierte Größe in Zentimetern, aber das Schild muss “leicht wahrnehmbar” sein. Für eine Einfahrt, die mit Schrittgeschwindigkeit befahren wird, hat sich das Format 60 x 90 cm oder mindestens DIN A1 bewährt. Entscheidender als die reine Schildgröße ist die Schriftgröße (Versalhöhe) der wesentlichen Informationen, die nach DIN 1450 lesbar sein muss.
Darf ich einfach das alte “Videoüberwachung”-Schild weiterverwenden?
Das ist riskant. Alte Schilder beziehen sich oft auf Sicherheitsüberwachung (Diebstahl, Vandalismus). ANPR dient aber primär der Vertragsabwicklung und Parkraumkontrolle. Wenn der angegebene Zweck (“Sicherheit”) nicht mit der tatsächlichen Nutzung (“Parkgebühren”) übereinstimmt, ist die Datenerhebung für den neuen Zweck unzulässig. Tauschen Sie die Schilder aus oder überkleben Sie sie fachgerecht mit den korrekten Zwecken.
Was passiert, wenn das Schild nachts nicht lesbar ist?
Wenn der Parkplatz auch nachts genutzt wird (24/7-Betrieb), muss das Schild auch nachts lesbar sein. Dies erreichen Sie entweder durch eine direkte Beleuchtung des Schildes oder durch die Verwendung von retroreflektierenden Folien (Klasse RA1 oder RA2), die das Scheinwerferlicht zurückwerfen. Ist das Schild nachts unsichtbar, ist die Datenerhebung bei Dunkelheit rechtswidrig.
Brauche ich eine Baugenehmigung für die Schilder?
Das hängt von der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und der Größe der Schilder ab. Kleinere Hinweisschilder sind oft genehmigungsfrei. Große Tafeln oder Pylone an der Grundstücksgrenze können jedoch genehmigungspflichtig sein, insbesondere in denkmalgeschützten Bereichen oder wenn sie die Sicht auf den öffentlichen Verkehrsraum beeinflussen könnten. Klären Sie dies im Zweifel mit dem örtlichen Bauamt.