Fremdparker auf Privatparkplätzen: So lösen Sie das Problem dauerhaft

Es ist ein Szenario, das jeder Parkplatzbetreiber und Grundstückseigentümer fürchtet: Ein Kunde möchte Ihr Geschäft besuchen, findet aber keinen Parkplatz, weil die Stellflächen von Pendlern, Dauerparkern oder unberechtigten Anwohnern blockiert sind. Der Kunde fährt weiter zum Wettbewerber, und Ihnen entgeht direkter Umsatz. Fremdparker auf Privatparkplätzen sind längst kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein messbares wirtschaftliches Risiko. In deutschen Ballungsgebieten liegt der Anteil unberechtigter Parker auf unbeschrankten Flächen mittlerweile oft bei über 20 Prozent.
Doch wie können Sie sich effektiv wehren? Die Rechtslage hat sich durch richtungsweisende BGH-Urteile in den letzten Jahren zugunsten der Eigentümer verschoben, und technologische Innovationen machen teure Schrankenanlagen zunehmend obsolet. Dieser Artikel analysiert das Problem des unbefugten Parkens in der Tiefe, klärt über die aktuelle Rechtslage (Stand 2026) auf und zeigt, warum moderne Kennzeichenerkennung (ANPR) die effizienteste Lösung ist, um Fremdparker loszuwerden.
Warum fremde Autos auf dem Parkplatz mehr als nur ein Ärgernis sind
Viele Eigentümer unterschätzen die tatsächlichen Kosten, die durch Fremdparker entstehen. Man neigt dazu, das Problem als “lästig, aber nicht kritisch” abzutun. Eine detaillierte Betrachtung der wirtschaftlichen und psychologischen Folgen zeigt jedoch ein anderes Bild.
Der direkte wirtschaftliche Schaden
Der offensichtlichste Schaden entsteht durch entgangenen Umsatz. Lassen Sie uns ein realistisches Rechenbeispiel für einen durchschnittlichen Einzelhändler in einer deutschen Mittelstadt betrachten:
Ein einziger Parkplatz generiert bei einer durchschnittlichen Umschlagshäufigkeit von sechs Autos pro Tag und einem durchschnittlichen Warenkorb von 40 Euro einen Tagesumsatz von 240 Euro. Wird dieser Stellplatz nun von einem Fremdparker (z. B. einem Pendler, der zur nahegelegenen Bahnstation geht) für acht Stunden blockiert, entgehen Ihnen potenziell fünf zahlende Kunden. Das summiert sich auf 200 Euro Verlust – pro Tag und pro Parkplatz. Auf das Jahr hochgerechnet kann ein einziger dauerhaft blockierter Stellplatz einen Umsatzverlust von über 60.000 Euro bedeuten.
Die “Broken Windows”-Theorie auf dem Parkplatz
Neben dem direkten Umsatzverlust gibt es einen subtilen, aber gefährlichen psychologischen Effekt. Die sogenannte “Broken Windows”-Theorie aus der Kriminalistik lässt sich hervorragend auf das Parkraummanagement übertragen: Wenn ein Parkplatz chaotisch wirkt, Autos kreuz und quer stehen und offensichtlich keine Kontrolle stattfindet, sinkt die Hemmschwelle für weitere Verstöße.
Ein vernachlässigter Parkraum zieht noch mehr Fremdparker an. Zudem leidet das Image Ihres Unternehmens. Kunden assoziieren die Verfügbarkeit und den Zustand des Parkplatzes direkt mit der Qualität des Geschäfts. Ein Kunde, der fünf Minuten frustriert im Kreis fährt, betritt Ihren Laden bereits mit einer negativen Grundhaltung – oder kommt gar nicht erst wieder.
Haftungsrisiken und Betriebsstörungen
Fremde Autos auf dem Parkplatz können auch betriebliche Abläufe massiv stören. Wenn Ladezonen oder Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden, drohen nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch Verzögerungen in der Lieferkette. Zudem haften Sie als Betreiber unter Umständen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, wenn auf Ihrem chaotisch zugeparkten Gelände Unfälle passieren, die durch eine geordnete Parkraumüberwachung hätten vermieden werden können.
Die rechtliche Lage bei unbefugtem Parken in Deutschland
Um Fremdparker effektiv loszuwerden, müssen Sie Ihre Rechte kennen. Die Rechtslage in Deutschland unterscheidet strikt zwischen öffentlichem Verkehrsraum (StVO) und privatem Grundbesitz. Auf Ihrem Privatparkplatz haben Sie das Hausrecht, und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt Ihnen starke Werkzeuge an die Hand.
Verbotene Eigenmacht und Besitzstörung
Rechtlich gesehen begeht jeder, der sein Fahrzeug ohne Ihre Erlaubnis (oder entgegen Ihren Nutzungsbedingungen) auf Ihrem Grundstück abstellt, eine sogenannte “Verbotene Eigenmacht” gemäß § 858 BGB. Dies stellt eine Besitzstörung dar.
Das Gesetz erlaubt Ihnen als Besitzer gemäß § 859 BGB die “Selbsthilfe”. Das bedeutet: Sie dürfen die Störung beseitigen. In der Praxis heißt das oft, dass Sie das Fahrzeug abschleppen lassen dürfen. Allerdings gilt hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Ein Abschleppvorgang muss notwendig sein, um den Besitz wiederherzustellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass das Abschleppen von unbefugt parkenden Fahrzeugen grundsätzlich zulässig ist, solange die Kosten “ortsüblich” sind. Wucherpreise von dubiosen Abschleppdiensten werden von Gerichten regelmäßig kassiert.
Die Sache mit der Halterhaftung (Update 2026)
Ein lange Zeit strittiges Thema war die Frage: Wer zahlt, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann? Im öffentlichen Recht (StVO) gibt es keine Halterhaftung für fließenden Verkehr, sondern nur eine Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird.
Im Zivilrecht – also auf Ihrem Privatparkplatz – hat der BGH (Az. XII ZR 13/19) jedoch eine entscheidende Weiche gestellt, die auch 2026 noch die Basis für modernes Parkraummanagement bildet. Zwar gibt es keine automatische Halterhaftung im strengen Sinne, aber den Fahrzeughalter trifft eine sekundäre Darlegungslast. Das bedeutet: Der Halter kann sich nicht einfach zurücklehnen und sagen “Ich war es nicht”. Er muss aktiv mitwirken, den tatsächlichen Fahrer zu benennen. Tut er das nicht oder nur unzureichend, kann er selbst für die Vertragsstrafe oder die Abschleppkosten haftbar gemacht werden. Dies ist der entscheidende Hebel, der die digitale Parkraumüberwachung via Kennzeichenerkennung in Deutschland rechtssicher und durchsetzbar macht.
Datenschutz (DSGVO) und Kennzeichenerfassung
Viele Grundstückseigentümer scheuen den Einsatz von Kameras aus Angst vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Sorge ist bei korrekter Umsetzung unbegründet. Die Erfassung von Kennzeichen zur Wahrung des Hausrechts und zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Vertragsstrafen) ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse) zulässig.
Wichtig ist dabei:
* Die Hinweisschilder müssen vor der Einfahrt gut sichtbar platziert sein (Piktogramm Kamera, Hinweis auf AGB).
* Die Daten unbescholtener Parker (die sich an die Regeln halten) müssen nach dem Ausfahren unverzüglich und automatisch gelöscht werden.
* Es muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) oder zur gemeinsamen Verantwortlichkeit mit dem Systemanbieter bestehen.
Klassische Methoden, um Fremdparker loszuwerden – und ihre Schwächen
Bevor sich digitale Lösungen durchsetzten, verließen sich Parkplatzbetreiber jahrzehntelang auf analoge Methoden. Diese sind zwar bekannt, stoßen aber in der heutigen Zeit zunehmend an ihre Grenzen.
Schrankenanlagen und Tickets
Die klassische Schranke ist das physische Symbol für “Hier darf nicht jeder rein”.
* Vorteil: Effektive physische Barriere.
* Nachteil: Extrem hohe Anschaffungs- und Wartungskosten (oft fünfstellig pro Einfahrt). Schranken sind verschleißanfällig, verlangsamen den Verkehrsfluss (Rückstaugefahr) und schrecken auch legitime Kunden ab, die den Komfort des “einfach Reinfahrens” schätzen. Zudem sind Papiertickets umweltschädlich und gehen oft verloren.
Parkscheiben und manuelle Kontrolle
Viele Supermärkte setzen auf die Parkscheibenpflicht (“Höchstparkdauer 2 Stunden”).
* Vorteil: Geringe Investitionskosten (nur Schilder nötig).
* Nachteil: Massive Missbrauchsgefahr. Fremdparker drehen die Scheibe einfach weiter (“Nachdreher”). Zur Durchsetzung benötigen Sie Personal, das den Parkplatz physisch abgeht. Das ist teuer, ineffizient und führt oft zu unangenehmen Konfrontationen zwischen Kontrolleur und Autofahrer. Zudem ist die Beweisführung schwierig: Hat das Auto wirklich bewegt oder steht es noch exakt gleich?
Parkbügel und Poller
Für kleine Privatparkplätze (z. B. Arztpraxen) werden oft klappbare Parkbügel genutzt.
* Vorteil: Der Platz ist physisch gesichert.
* Nachteil: Sehr unkomfortabel für berechtigte Nutzer. Man muss aussteigen, aufschließen, Bügel umklappen, einsteigen, parken. Bei Regen oder Schnee eine Zumutung. Oft vergessen Nutzer, den Bügel beim Wegfahren wieder hochzuklappen, womit der Schutz hinfällig ist.
Der private Abschleppdienst
Einige Betreiber beauftragen Abschleppunternehmen, die “auf Lauer” liegen.
* Vorteil: Sofortige Entfernung des Störers.
* Nachteil: Hohes rechtliches Risiko (Schadenminderungspflicht). Wenn der Abschleppvorgang unverhältnismäßig war, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Zudem droht ein massiver Image-Schaden (“Abzocke-Vorwurf”), der in sozialen Medien schnell viral gehen kann.
Moderne Technologie gegen Fremdparker auf Privatparkplätzen: Kennzeichenerkennung
Die Branche des Parkraummanagements hat sich in den letzten fünf Jahren radikal gewandelt. Der Goldstandard für die Bekämpfung von Fremdparkern auf mittelgroßen bis großen Flächen (ab ca. 10-15 Stellplätzen) ist heute die automatische Kennzeichenerkennung (ANPR – Automatic Number Plate Recognition).
Wie das System funktioniert
Anstatt einer Schranke werden an Ein- und Ausfahrt Kameras installiert. Diese scannen das Kennzeichen bei der Einfahrt und speichern einen Zeitstempel (“Check-in”). Bei der Ausfahrt wird das Kennzeichen erneut gescannt (“Check-out”). Das System berechnet automatisch die Parkdauer.
- Free-Flow: Der Kunde fährt ohne Anhalten auf den Parkplatz. Keine Schranke, kein Ticketziehen.
- Regelprüfung: Das System gleicht die Parkdauer mit den hinterlegten Regeln ab (z. B. “90 Minuten frei für Kunden”).
- Verstoß-Management: Bleibt ein Auto länger als erlaubt oder parkt zu unerlaubten Zeiten (z. B. nachts), wird der Halter automatisch ermittelt. Dies geschieht über eine Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die zertifizierte Systemanbieter nutzen dürfen.
Warum ANPR Fremdparker effektiv abschreckt
Der größte Vorteil ist die lückenlose 24/7-Kontrolle. Während ein menschlicher Kontrolleur nur stichprobenartig vor Ort ist, entgeht dem Scanner nichts.
* Dauerparker-Erkennung: Pendler merken schnell, dass auf Ihrem Parkplatz “Schummeln” mit der Parkscheibe nicht mehr funktioniert. Die Quote der Fremdparker sinkt nach Einführung solcher Systeme meist innerhalb von 4 bis 8 Wochen um über 90 %.
* Digitale Whitelists: Für Mitarbeiter, Lieferanten oder VIP-Kunden können Sie Kennzeichen auf eine “Whitelist” setzen. Diese Fahrzeuge werden vom System ignoriert und dürfen unbegrenzt parken.
* Keine Konfrontation: Da der Strafzettel (die Vertragsstrafe) per Post zugestellt wird, gibt es keine Diskussionen auf dem Parkplatz. Das schützt Ihr Personal und wahrt den Frieden vor Ort.
Die Rolle spezialisierter Dienstleister
Die Umsetzung erfolgt in der Regel über spezialisierte Systemanbieter (wie die Partner, die auf parketry.de vorgestellt werden). Diese Anbieter übernehmen nicht nur die Installation der Hardware, sondern auch das komplette Forderungsmanagement. Sie als Flächeneigentümer haben keinen bürokratischen Aufwand mit Halterabfragen oder Mahnwesen. Viele Modelle sind so gestaltet, dass die Installation für den Eigentümer kostenneutral ist, da sich der Anbieter über die Einnahmen aus den Parkverstößen finanziert.
Interessiert an ANPR-Lösungen?
Erfahren Sie, wie moderne Kennzeichenerkennung Ihr Parkraummanagement revolutionieren kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Was tun, wenn ein Fremdparker den Stellplatz blockiert?
Trotz aller Prävention kann es passieren: Ein fremdes Auto blockiert Ihre Einfahrt oder Ihren reservierten Privatparkplatz. Hier ist ein rechtssicherer Leitfaden für das akute Problem.
1. Beweissicherung (Das Wichtigste!)
Bevor Sie irgendetwas unternehmen, dokumentieren Sie die Situation. Ein bloßes Foto des Autos reicht oft nicht.
* Machen Sie Fotos vom Fahrzeug, auf denen das Kennzeichen und die Umgebung (Ihr Privatgrundstück) erkennbar sind.
* Fotografieren Sie die Beschilderung (AGB, Privatweg-Schild) im Kontext zum falsch parkenden Auto.
* Notieren Sie Datum und exakte Uhrzeit. Wenn möglich, dokumentieren Sie die Standzeit (Foto bei Ankunft, Foto nach X Minuten).
* Haben Sie Zeugen? Bitten Sie Mitarbeiter oder Nachbarn, die Situation kurz zu bestätigen.
2. Halter ermitteln (bei Bedarf)
Wenn das Auto nicht abgeschleppt werden muss, sondern Sie eine Unterlassungserklärung fordern oder eine Nutzungsentschädigung geltend machen wollen, brauchen Sie den Halter. Als Privatperson erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt nur Auskunft, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gemäß § 39 StVG). Das ist bürokratisch aufwendig. Einfacher ist es, wenn Sie bereits einen Dienstleister für Parkraummanagement beauftragt haben – dieser übernimmt den Prozess automatisiert.
3. Abschleppen: Ja oder Nein?
Stellen Sie sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.
* Sofort abschleppen: Wenn Ihre Einfahrt blockiert ist, Sie nicht vom Grundstück kommen oder Rettungswege versperrt sind. Hier ist die “Not” offensichtlich.
* Vorsicht beim Abschleppen: Wenn der Fremdparker “nur” auf einem von 50 freien Kundenparkplätzen steht. Hier könnte ein Gericht das Abschleppen als unverhältnismäßig werten, da Sie keinen akuten Schaden erleiden (Schadenminderungspflicht).
Wichtig: Wenn Sie den Abschleppdienst rufen, müssen Sie in der Regel in Vorleistung treten (ca. 250 bis 450 Euro je nach Region und Tageszeit). Dieses Geld müssen Sie sich dann zivilrechtlich vom Falschparker zurückholen. Das Kostenrisiko liegt also zunächst bei Ihnen.
4. Die Alternative: Digitale Knöllchen
Der modernere Weg ist die Ausstellung einer Vertragsstrafe. Wenn Ihr Parkplatz entsprechend ausgeschildert ist (AGB gut sichtbar), kommt durch das Abstellen des Fahrzeugs ein Vertrag zustande. Der Verstoß gegen die Parkbedingungen (z. B. “Nur für Kunden”, “Max. 2 Stunden”) löst eine Vertragsstrafe aus. Übliche Sätze liegen hier bei 30 bis 50 Euro. Dies ist für den Falschparker schmerzhaft genug, um eine Wiederholung zu vermeiden, aber für Sie als Eigentümer ohne Kostenrisiko, wenn Sie dies an einen Dienstleister ausgelagert haben.
Prävention: Wie Sie Ihren Privatparkplatz effektiv schützen
Das beste Problem ist das, das gar nicht erst entsteht. Prävention ist beim Parkraummanagement der Schlüssel. Oft parken Autofahrer gar nicht böswillig falsch, sondern aus Unwissenheit oder weil die Situation unübersichtlich ist.
Eindeutige Beschilderung
Das A und O ist die rechtssichere Beschilderung. Ein kleines Schild “Privat” reicht oft nicht aus, um Vertragsstrafen durchzusetzen.
* Einfahrt: Großes Schild mit dem Hinweis “Privatparkplatz”.
* Vertragsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen für den Fahrer bei der Einfahrt wahrnehmbar sein. Schriftgröße und Platzierung sind entscheidend.
* Sanktionsandrohung: Weisen Sie deutlich auf die Konsequenzen hin (z. B. “Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt” oder “Vertragsstrafe bei Verstoß: 40 €”).
* Kamera-Hinweis: Bei Nutzung von ANPR oder Videoüberwachung ist das DSGVO-Hinweisschild zwingend erforderlich.
Bodenmarkierungen und Beleuchtung
Ein gut gepflegter Parkplatz signalisiert Kontrolle.
* Markieren Sie Stellflächen deutlich.
* Nutzen Sie Sperrflächen-Schraffuren für Bereiche, in denen keinesfalls geparkt werden darf.
* Eine gute Beleuchtung (LED) schreckt abends Falschparker ab, die den Schutz der Dunkelheit suchen, und erhöht das Sicherheitsgefühl Ihrer echten Kunden.
Psychologische Barrieren
Wenn Sie keine Schranken wollen, können Sie dennoch mit visuellen Barrieren arbeiten. Unterschiedliche Bodenbeläge (Pflasterwechsel an der Einfahrt) signalisieren unterbewusst: “Hier beginnt ein privater Bereich”. Auch Blumenkübel oder eine enge Einfahrtsgestaltung können das “wilde Befahren” reduzieren, ohne den Kundenfluss zu stören.
Kosten und Wirtschaftlichkeit von Parkraummanagement-Lösungen
Viele Eigentümer zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie hohe Kosten fürchten. Doch die Marktlage hat sich gedreht. Während früher teure Hardware gekauft werden musste, dominieren heute Betreibermodelle.
Das “Null-Kosten”-Modell
Zahlreiche Systemanbieter bieten an, die Hardware (Kameras, Scanner, Schilder) auf eigene Kosten zu installieren. Im Gegenzug erhält der Anbieter die Einnahmen aus den verhängten Vertragsstrafen (Knöllchen).
* Für den Eigentümer: Keine Investitionskosten, kein Wartungsaufwand, sofortige Lösung des Fremdparker-Problems.
* Der Haken: Sie geben die Kontrolle über die “Kulanz” teilweise ab, wobei gute Anbieter Software-Tools bereitstellen, mit denen Sie wichtige Kunden im Laden “stornieren” können, falls diese versehentlich ein Knöllchen bekommen haben.
Das Kauf- oder Mietmodell
Alternativ können Sie die Anlage kaufen oder mieten und die Bewirtschaftung selbst steuern (oder gegen eine Servicegebühr abwickeln lassen).
* Kosten: Eine ANPR-Kameraeinheit kostet je nach Hersteller zwischen 1.500 und 4.000 Euro pro Fahrspur. Hinzu kommen Software-Lizenzen (SaaS) von ca. 50 bis 150 Euro monatlich.
* Vorteil: Sie behalten die Einnahmen aus Parkgebühren und Vertragsstrafen selbst. Dies lohnt sich besonders an hochfrequentierten Standorten in Innenstädten, wo Parkraum ein echtes Wirtschaftsgut ist.
ROI-Betrachtung (Return on Invest)
Rechnen wir zurück zum Beispiel vom Anfang: Wenn Sie durch die Vertreibung von Dauerparkern pro Tag nur zwei zahlende Kunden mehr bedienen können (Umsatzplus 80 Euro), hat sich selbst eine gekaufte Anlage innerhalb weniger Monate amortisiert. Bei den Betreibermodellen ist der ROI ab Tag 1 positiv, da keine Kosten entstehen, aber der Umsatz durch freie Kundenparkplätze sofort steigt.
Fremdparker auf Privatparkplätzen sind kein Schicksal, das man hinnehmen muss. Mit der Kombination aus klarer Rechtslage und moderner Technologie können Sie Ihren Parkraum zurückerobern – effizient, digital und kundenfreundlich.
Bereit für den nächsten Schritt?
Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Unsere Experten analysieren Ihre Situation und zeigen konkrete Lösungswege auf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich Falschparker auf meinem Privatparkplatz sofort abschleppen lassen?
Grundsätzlich ja, das BGB erlaubt die sogenannte Selbsthilfe bei Besitzstörung. Allerdings müssen Sie die Verhältnismäßigkeit wahren. Wenn das Fahrzeug niemanden behindert und viele andere Plätze frei sind, kann sofortiges Abschleppen rechtlich angreifbar sein (Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht). Zudem müssen Sie die Kosten meist vorstrecken und tragen das Risiko, diese vom Falschparker einklagen zu müssen.
Wie hoch dürfen die Vertragsstrafen für unbefugtes Parken sein?
Die Höhe der Vertragsstrafe muss angemessen sein und darf nicht sittenwidrig überhöht wirken. Die Rechtsprechung orientiert sich oft am Bußgeldkatalog für den öffentlichen Raum, erlaubt aber Aufschläge für den Verwaltungsaufwand. Beträge zwischen 30 und 50 Euro werden von deutschen Gerichten in der Regel als zulässig erachtet. Wichtig ist, dass die Kosten auf den Schildern bei der Einfahrt klar kommuniziert werden.
Ist die Kennzeichenerkennung (ANPR) in Deutschland datenschutzkonform?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Datenschutzkonferenz und diverse Landesdatenschutzbeauftragte haben bestätigt, dass die Kennzeichenerfassung zur Wahrung des Hausrechts und zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen (Art. 6 DSGVO) zulässig ist. Entscheidend sind gut sichtbare Hinweisschilder vor der Einfahrt, die sofortige Löschung von Daten unverdächtiger Parker (die sich an die Regeln halten) und ein korrekter Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Systemanbieter.
Was passiert, wenn der Halter behauptet, er sei nicht gefahren?
Auf Privatparkplätzen gilt zwar keine automatische Halterhaftung wie im öffentlichen Raum, aber der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine sogenannte sekundäre Darlegungslast für den Halter festgelegt. Er kann sich nicht einfach herausholen, indem er die Fahrereigenschaft bestreitet. Er muss den Fahrer benennen. Tut er dies nicht, kann er oft selbst für die Kosten in Anspruch genommen werden. Damit ist die Durchsetzung von Forderungen auf Privatgrund deutlich einfacher geworden.
Gilt die Parkraumüberwachung auch für Motorräder?
Technisch ist das eine Herausforderung, da viele Kameras nur Frontkennzeichen erfassen und Motorräder in Deutschland nur hinten Kennzeichen haben. Moderne Systeme nutzen jedoch oft Rückfahrkameras (Rear-ANPR), um auch Motorräder zu erfassen. Rechtlich gelten für Motorräder dieselben Regeln wie für PKW: Wer unbefugt Privatgrund nutzt, begeht eine Besitzstörung und muss mit Vertragsstrafen oder Abschleppmaßnahmen rechnen.
Kann ich als Privatperson (z.B. Einfamilienhaus) auch digitale Parksysteme nutzen?
Für einzelne Stellplätze vor einem Wohnhaus sind große ANPR-Systeme meist unwirtschaftlich. Hier gibt es jedoch “Smarte Parkbügel”, die sich per App steuern lassen, oder vereinfachte App-Lösungen, mit denen Sie Falschparker fotografieren und die Abwicklung an einen Dienstleister übergeben können (“Knöllchen-Apps”). Für Eigentümergemeinschaften (WEG) mit größeren Parkflächen kann sich eine professionelle Kennzeichenerkennung jedoch durchaus lohnen.