Parkraumbewirtschaftung Einsatzbereich Freizeitanlage
Parkplatz einer Freizeitanlage bewirtschaften: So funktioniert das Modell ab Inbetriebnahme
Am Freizeitbad, an der Sportanlage oder am Ausflugsziel parken Mitglieder, Personal und Gäste – und Fremde, die nur die Fläche nutzen.
So funktioniert das Modell ab Inbetriebnahme: Mitglieder, Personal und Gäste parken entgeltfrei; alle anderen zahlen ein Parkentgelt. Die Bezahlung per QR-Code und online ist im Vertrag enthalten und startet mit der Inbetriebnahme Ihres Standorts.
Auf einen Blick
- Wer parkt berechtigt?
- Mitglieder, Personal und Gäste parken entgeltfrei; alle anderen zahlen ab Inbetriebnahme ein Parkentgelt
- Wie hinterlegt
- Mitglieder und Personal auf der Freigabeliste, Gäste per QR-Code im Haus
- Platzmodell
- Tarif für alle, Berechtigte entgeltfrei (Bewirtschaftung, Start mit Inbetriebnahme)
- Typischer Ausschlussgrund
- Wohnmobile und Parken über mehrere Tage nur auf Anfrage
Alle Einsatzbereiche im Vergleich: Wer parkt hier berechtigt?
Wer ab Inbetriebnahme frei parkt – und wie
- Mitglieder und Personal kommen auf die Freigabeliste und parken ab Inbetriebnahme entgeltfrei.
- Tagesgäste schalten sich ab Inbetriebnahme per QR-Code frei, den Sie im Haus aushängen, etwa an der Kasse – nicht auf dem Parkplatz.
- Alle anderen, also wer weder Mitglied noch Personal noch Gast ist, zahlen ab Inbetriebnahme das Parkentgelt laut Tarifschild an der Einfahrt.
Den Tarif vor dem Start auf den Besuch abstimmen
- Dauert ein Besuch regelmäßig mehrere Stunden, etwa ein Skitag oder eine Wanderung, sehen wir im Tarif keine Höchstparkdauer vor; das Entgelt begrenzt dann ein Tageshöchstsatz.
- Halten viele nur kurz, etwa für einen Kaffee, träfe eine Tagespauschale sie voll. Ein gedeckelter Stundentarif ist dann meist die bessere Wahl.
- Ein Nachtverbot stimmen wir mit Ihren Öffnungszeiten ab, damit niemand, der zum Schluss geht, schon im Verstoß steht.
- Wohnmobile und Parken über mehrere Tage regeln wir nur auf Anfrage.
- Kommen viele Motorräder, prüfen wir bei der Vor-Ort-Analyse eine Kamera je Fahrtrichtung, denn Motorräder tragen nur hinten ein Kennzeichen.
Saison, Start und Abrechnung
- Schließt Ihre Anlage saisonal, halten wir das bei Vertragsschluss fest; dann verlängert die Pause die Laufzeit nicht.
- Beim festen Betreiberanteil wird ein schwacher Monat nur mit den folgenden Monaten desselben Vertragsjahres verrechnet; was am Ende des Vertragsjahres offen ist, verfällt. Sie zahlen nichts zu.
- Ab der Inbetriebnahme rechnet Parketry monatlich ab und zahlt Ihren Anteil bis zum 15. des Folgemonats aus, mit einem Beleg über Parkvorgänge, Umsatz, Umsatzsteuer und Gebühren.
- Zum Start erfassen wir zunächst nur; Vertragsstrafen gibt es erst ab dem vereinbarten Tag.
Häufige Fragen
Zahlen meine Gäste zweimal – Eintritt und Parken?
Nicht, wenn Sie es nicht wollen: Ab Inbetriebnahme schalten Gäste ihr Kennzeichen per QR-Code frei. Mitglieder, Personal und Gäste parken entgeltfrei; alle anderen zahlen.
Ab wann läuft die Bezahlung?
Die Bezahlung per QR-Code und online ist im Vertrag enthalten und startet mit der Inbetriebnahme Ihres Standorts. Ihren Anteil zahlen wir ab dann monatlich aus, jeweils bis zum 15. des Folgemonats.
Was, wenn zu wenige Fremdparker kommen?
Liegt der Netto-Parkumsatz im Durchschnitt über sechs zusammenhängende Monate unter dem vereinbarten Mindestumsatz, sprechen wir zuerst 30 Tage über angepasste Konditionen. Einigen wir uns nicht, darf jede Seite mit drei Monaten Frist zum Quartalsende kündigen. Eine Zahlungspflicht entsteht Ihnen daraus nicht.
Passt das zu Ihrer Fläche?
Schicken Sie uns Fotos von Einfahrt, Ausfahrt und der nächsten Steckdose. Wir sagen Ihnen, ob Parketry bei Ihnen funktioniert und ob für Strom oder Internet etwas auf Sie zukommt.